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Abnahmeprotokoll erstellen

Bauvorhaben, Art und Ergebnis der Abnahme sowie Mängel mit Frist erfassen — als druckfertiges A4-Protokoll nach § 12 VOB/B bzw. § 640 BGB, direkt im Browser.

Verarbeitung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Bauvorhaben & Beteiligte

Angaben zum Projekt sowie Auftraggeber und Auftragnehmer.

Art der Abnahme

Gemeinsame Begehung, § 12 Abs. 4 VOB/B
Fiktive Abnahme ohne Begehung
Nur ein Teil der Leistung

Ergebnis der Abnahme

Mängelliste

Beschreibung, Gewerk/Ort und Frist zur Beseitigung je Mangel.

Keine Mängel erfasst.

Gewährleistungsfrist

Mit der Abnahme beginnt in der Regel die Gewährleistungsfrist gemäß vertraglicher Vereinbarung bzw. § 634a BGB / § 13 VOB/B — im Zweifel Vertrag bzw. VOB-Vereinbarung prüfen.

Unterschriften

Datum je Partei — die Unterschrift erfolgt handschriftlich auf dem Ausdruck.

Protokoll drucken

Über dieses Werkzeug

Dieses Werkzeug erstellt ein einfaches, druckfertiges Abnahmeprotokoll für die Bauabnahme. Es ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall — bei strittigen Abnahmen oder unklaren Vertragsklauseln empfiehlt sich rechtlicher Rat. Alle Angaben bleiben ausschließlich lokal in Ihrem Browser, es findet keine Übertragung an einen Server statt.

Häufige Fragen

Ersetzt dieses Protokoll eine rechtliche Prüfung?

Nein. Das Werkzeug erstellt ein druckfertiges Abnahmeprotokoll als Formular- und Dokumentationshilfe. Es ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall — bei strittigen Abnahmen empfiehlt sich rechtlicher Rat.

Was ist der Unterschied zwischen förmlicher und stillschweigender Abnahme?

Bei der förmlichen Abnahme nach § 12 Abs. 4 VOB/B verlangt eine Partei ausdrücklich eine gemeinsame Begehung mit Protokoll. Die stillschweigende (fiktive) Abnahme tritt ein, wenn der Auftraggeber die Leistung widerspruchslos nutzt bzw. die Prüffrist verstreichen lässt. Die Teilabnahme bezieht sich nur auf einen abgrenzbaren Teil der Leistung.

Wann beginnt die Gewährleistungsfrist?

Mit der Abnahme beginnt in der Regel die Gewährleistungsfrist gemäß vertraglicher Vereinbarung bzw. § 634a BGB oder § 13 VOB/B. Die genaue Dauer hängt vom Vertrag bzw. der VOB-Vereinbarung ab — im Zweifel sollten diese geprüft werden.

Was bedeutet „Abnahme mit Vorbehalt wesentlicher Mängel"?

Der Auftraggeber nimmt das Werk grundsätzlich ab, behält sich aber Rechte wegen bekannter wesentlicher Mängel vor (§ 640 Abs. 3 BGB bzw. § 12 Abs. 5 VOB/B). Die betreffenden Mängel und eine Frist zur Beseitigung sollten im Protokoll konkret benannt werden.

Verlassen die eingegebenen Daten meinen Browser?

Nein. Alle Angaben bleiben ausschließlich lokal in Ihrem Browser — es findet kein Server-Upload und keine Übertragung statt. Der Ausdruck erfolgt direkt über die Druckfunktion des Browsers.